Kurz gesagt: Wer über KI im Betrieb entscheidet, begegnet vielen Fachbegriffen – aus der Technik wie aus der KI-Verordnung. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten in zwei bis drei Sätzen, ohne Fachjargon. Wo es zu einem Begriff einen ausführlichen Ratgeber gibt, ist er verlinkt. Die Begriffe aus der KI-Verordnung folgen den Definitionen in Artikel 3 der Verordnung.
Die Begriffe sind in zwei Gruppen geordnet: zuerst die Technik, dann Recht und Regeln. Mit einem Klick springen Sie zur Gruppe: Technik · Recht und Regeln.
Technik
Künstliche Intelligenz (KI)
Oberbegriff für Software, die aus Daten lernt und daraus Ergebnisse ableitet – Texte, Bilder, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen. Die KI-Verordnung spricht von einem „KI-System“: einem maschinengestützten System, das aus seinen Eingaben ableitet, wie es solche Ergebnisse erzeugt.
Generative KI
KI, die neue Inhalte erzeugt: Texte, Bilder, Töne, Videos oder Programmcode. ChatGPT, Copilot und Bildgeneratoren gehören dazu.
Sprachmodell (LLM)
Das „Gehirn“ hinter Textassistenten wie ChatGPT. Ein großes Sprachmodell (englisch Large Language Model) wurde mit riesigen Textmengen trainiert und berechnet, welche Wörter mit hoher Wahrscheinlichkeit als Nächstes passen. Es versteht Inhalte nicht wie ein Mensch – deshalb können Antworten flüssig klingen und trotzdem falsch sein.
KI-Assistent
Ein Programm, mit dem man per Text oder Sprache arbeitet – etwa ChatGPT, Microsoft Copilot oder Gemini. Für den Betrieb sind die Firmenversionen wichtig, weil nur sie Verträge zur Auftragsverarbeitung bieten. Was sie kosten, steht im Leitfaden KI im Mittelstand.
Chatbot
Ein Dialogprogramm, das Fragen beantwortet – etwa auf einer Website. Nach der KI-Verordnung muss ein KI-Chatbot als solcher erkennbar sein.
Prompt
Die Anweisung, die man einem KI-Assistenten gibt. Je genauer sie Aufgabe, Zusammenhang, Ausgangsmaterial, Form und Grenzen beschreibt, desto brauchbarer das Ergebnis. Beispiele finden Sie in unseren Prompt-Vorlagen.
Halluzination
Eine falsche Angabe, die ein KI-Assistent überzeugend formuliert – etwa ein erfundenes Urteil, eine falsche Frist oder ein nicht existierendes Produktmerkmal. Warum das passiert und wie man damit umgeht, erklärt unser Beitrag zu KI-Halluzinationen.
Token
Die Einheit, in der Sprachmodelle Text verarbeiten – meist Wortteile. Viele Preise und Grenzen von KI-Diensten werden in Token angegeben; tausend Token entsprechen grob einigen hundert Wörtern.
Kontextfenster
Die Menge an Text, die ein Sprachmodell in einer Unterhaltung gleichzeitig berücksichtigen kann – Ihre Anweisung, hochgeladene Dokumente und bisherige Antworten. Was darüber hinausgeht, „vergisst“ das Modell.
Training
Der Vorgang, bei dem ein Modell aus Daten lernt. Für den Betrieb ist eine Frage entscheidend: Werden Ihre Eingaben zum Training verwendet? Bei Firmenversionen ist das in der Regel ausgeschlossen, bei kostenlosen Versionen oft nicht.
Feinabstimmung (Fine-Tuning)
Ein bestehendes Modell wird mit eigenen Beispielen nachtrainiert, damit es einen bestimmten Stil oder eine Aufgabe besser beherrscht. Für kleine Betriebe ist das selten nötig – gute Vorlagen und eigene Dokumente bringen meist mehr.
RAG (KI mit eigenen Dokumenten)
Retrieval-Augmented Generation: Die KI sucht vor der Antwort in Ihren eigenen Unterlagen – Handbüchern, Angeboten, Verträgen – und stützt sich darauf. So lassen sich Fragen zum eigenen Wissen beantworten, ohne das Modell neu zu trainieren. Vorher klären: Wer darf welche Dokumente sehen?
KI-Agent
Eine KI, die nicht nur antwortet, sondern selbstständig mehrere Schritte ausführt – etwa Termine prüfen, eine Mail entwerfen und abschicken. Je mehr ein Agent ohne Freigabe tun darf, desto wichtiger sind klare Grenzen und Kontrollen.
Schnittstelle (API)
Ein technischer Zugang, über den Programme miteinander sprechen. Über eine Schnittstelle kann eine KI etwa an Ihre Warenwirtschaft oder Handwerkersoftware angebunden werden – sofern die Software eine solche anbietet.
Multimodal
Ein Modell, das mehrere Arten von Inhalten verarbeitet – Text, Bilder, Ton. Damit lässt sich etwa ein Foto vom Lieferschein auslesen oder eine Sprachnachricht zusammenfassen.
Transkription
Das Umwandeln gesprochener Sprache in Text, etwa bei Besprechungen. Aufzeichnungen sind nur mit vorheriger Zustimmung aller Beteiligten zulässig.
Lokale KI
Ein Modell, das auf eigenen Rechnern oder Servern läuft statt in der Cloud eines Anbieters. Daten verlassen den Betrieb nicht – dafür braucht es passende Hardware und Pflege.
Recht und Regeln
KI-Verordnung (AI Act)
Die europäische Verordnung (EU) 2024/1689, die KI-Systeme nach Risiko einstuft und gestaffelte Pflichten festlegt. Was für kleine Betriebe gilt, steht im Überblick zur KI-Verordnung für KMU.
Anbieter
Nach der KI-Verordnung, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt – entgeltlich oder kostenlos. Auch ein selbst gebauter Chatbot kann einen Betrieb zum Anbieter machen.
Betreiber
Nach der KI-Verordnung, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet. Die meisten kleinen Betriebe sind Betreiber: Sie nutzen fertige Werkzeuge wie ChatGPT oder Copilot.
KI-Kompetenz
Die Fähigkeiten und Kenntnisse, KI sachkundig einzusetzen und ihre Chancen und Risiken zu erkennen. Betriebe, die KI nutzen, müssen nach Artikel 4 Maßnahmen ergreifen, um sie bei ihren Leuten zu fördern – ohne Zertifikat und ohne Bußgeld. Mehr unter KI-Kompetenz der Mitarbeitenden.
Verbotene KI-Praktiken
Anwendungen, die die KI-Verordnung ganz untersagt – etwa Social Scoring, manipulative Techniken oder die Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz. Ab dem 2. Dezember 2026 kommen zwei weitere Verbote hinzu.
Hochrisiko-KI-System
KI in besonders sensiblen Bereichen, etwa bei der Auswahl von Bewerbenden oder der Kreditwürdigkeit. Dafür gelten strenge Anforderungen – für die Bereiche in Anhang III ab dem 2. Dezember 2027.
Transparenzpflichten
Pflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung, seit dem 2. August 2026: Chatbots müssen als KI erkennbar sein, Deepfakes offengelegt und KI-Inhalte von Anbietern maschinenlesbar markiert werden. Für ältere Systeme läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Deepfake
Ein mit KI erzeugter oder veränderter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirkt. Deepfakes müssen offengelegt werden – und werden auch für Betrug genutzt, siehe KI-Betrug und Deepfake-Anrufe.
Maschinenlesbare Kennzeichnung
Eine technische Markierung KI-erzeugter Inhalte – etwa signierte Metadaten oder ein unsichtbares Wasserzeichen –, die andere Programme auslesen können. Dazu verpflichtet sind die Anbieter generativer KI-Systeme.
KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck
Ein Modell, das für viele verschiedene Aufgaben eingesetzt werden kann, etwa die großen Sprachmodelle. Für ihre Anbieter gelten seit August 2025 eigene Pflichten; Betriebe, die solche Modelle nur nutzen, trifft das nicht.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Der Vertrag nach Artikel 28 DSGVO, den Sie mit einem Dienstleister schließen, der personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet – auch mit einem KI-Anbieter. Ohne ihn gehören Kunden- oder Personaldaten nicht in ein KI-Werkzeug.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine vorherige Prüfung der Risiken, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko birgt. Nach Einschätzung der Datenschutzaufsicht ist sie beim KI-Einsatz vielfach erforderlich, etwa bei sensiblen Daten.
Anonymisierung und Pseudonymisierung
Anonymisierte Daten lassen sich keiner Person mehr zuordnen; pseudonymisierte nur mit Zusatzwissen, etwa über einen Platzhalter wie [KUNDE]. Wichtig: Namen zu entfernen reicht oft nicht, weil andere Details eine Person erkennbar machen.
Schatten-KI
KI-Werkzeuge, die Mitarbeitende ohne Wissen oder Regeln des Betriebs nutzen – oft private Konten. Das Risiko: Kundendaten landen bei Diensten ohne Vertrag. Abhilfe schaffen eine Firmenlizenz und eine kurze Richtlinie, etwa aus unserem KI-Richtlinie-Generator.
Nutzungsrichtlinie
Eine kurze interne Regelung, welche KI-Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten hinein dürfen und wer Ergebnisse prüft. Zusammen mit einer Einweisung der einfachste Weg zur geforderten KI-Kompetenz.
Vom Begriff zur Praxis
Wo KI in Ihrem Betrieb am meisten bringt, zeigt der KI-Einstiegs-Check in sieben Fragen. Wenn Sie den Einstieg gemeinsam mit uns angehen möchten, beschreibt unsere KI-Beratung, wie wir vorgehen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen KI und generativer KI?
KI ist der Oberbegriff für Software, die aus Daten lernt und Ergebnisse ableitet. Generative KI ist der Teil davon, der neue Inhalte wie Texte, Bilder oder Töne erzeugt – etwa ChatGPT oder Bildgeneratoren.
Was ist ein Prompt?
Die Anweisung, die man einem KI-Assistenten gibt. Je genauer sie Aufgabe, Zusammenhang, Ausgangsmaterial, Form und Grenzen beschreibt, desto brauchbarer ist das Ergebnis.
Was bedeutet Halluzination bei KI?
Eine falsche Angabe, die ein KI-Assistent überzeugend formuliert, etwa eine erfundene Frist oder Quelle. Deshalb müssen Zahlen, Fristen und Rechtsaussagen immer geprüft werden.
Bin ich Anbieter oder Betreiber nach der KI-Verordnung?
Wer fertige Werkzeuge wie ChatGPT oder Copilot beruflich nutzt, ist Betreiber. Anbieter ist, wer ein KI-System unter eigenem Namen auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt – auch einen selbst gebauten Chatbot.
Was ist KI-Kompetenz?
Die Kenntnisse, KI sachkundig einzusetzen und ihre Chancen und Risiken zu erkennen. Betriebe, die KI nutzen, müssen nach Artikel 4 der KI-Verordnung Maßnahmen ergreifen, um sie zu fördern.
Was ist Schatten-KI?
KI-Werkzeuge, die Mitarbeitende ohne Wissen oder Regeln des Betriebs nutzen, oft über private Konten. Abhilfe schaffen eine Firmenlizenz und eine kurze Nutzungsrichtlinie.
Was ist ein Deepfake?
Ein mit KI erzeugter oder veränderter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirkt. Deepfakes müssen nach der KI-Verordnung offengelegt werden.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3 (Begriffsbestimmungen), Art. 4, 5, 50
- Datenschutzkonferenz – Orientierungshilfe KI und Datenschutz (06.05.2024)
- EU-Kommission – Leitlinien zur Definition eines KI-Systems
Hinweis: Stand: 4. November 2026. Die Erklärungen vereinfachen bewusst; maßgeblich sind die Begriffsbestimmungen der KI-Verordnung und der Datenschutz-Grundverordnung.
Dieser Beitrag ist Teil unseres Leitfadens Digitalisierung im KMU – dort finden Sie alle Themen im Überblick.
Stand: 4. November 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen und keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung für den Einzelfall. Rechtslage, Preise und Produkte ändern sich; maßgeblich sind der Gesetzestext und die jeweilige Primärquelle. Für eine Entscheidung in Ihrem Betrieb ziehen Sie bitte fachkundigen Rat zu Ihrem konkreten Fall hinzu.
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