// Wo fange ich mit KI an?
Kurz gesagt: Die meisten kleinen Betriebe brauchen kein eigenes KI-Projekt, sondern einen klaren ersten Anwendungsfall, ein paar Spielregeln und – wenn es größer wird – die passende Förderung. Der Check sortiert das in sieben Fragen. Er läuft komplett in Ihrem Browser.
Bitte wählen Sie Bundesland und Betriebsgröße und beantworten Sie alle Fragen.
Was der Check auswertet
Die Auswertung hat drei Teile. Einsatzfelder zeigt für jeden genannten Zeitfresser, was KI dort heute zuverlässig leistet, wie groß der Aufwand ist und wo die Grenze liegt. Spielregeln fasst zusammen, was aus der KI-Verordnung, dem Datenschutz und gegebenenfalls der Mitbestimmung folgt. Förderung listet die Programme, die zu Bundesland und Betriebsgröße passen – aus unserer gepflegten Förderübersicht, Stand 3. November 2026.
Warum klein anfangen
KI-Werkzeuge sind schnell eingerichtet, aber der Nutzen entsteht erst, wenn sie in einen festen Ablauf eingebaut werden. Bewährt hat sich ein Pilot: ein Anwendungsfall, zwei bis drei Mitarbeitende, vier Wochen. Danach ist klar, ob sich die Lizenz lohnt, welche Regeln nötig sind und wo die Ergebnisse nachgeprüft werden müssen. Wer sofort alles umstellen will, scheitert meist an fehlenden Regeln oder daran, dass niemand die Ergebnisse kontrolliert.
KI-Antworten klingen auch dann überzeugend, wenn sie falsch sind. Warum das so ist und wie Sie damit umgehen, erklärt unser Beitrag zu KI-Halluzinationen. Welche Pflichten die KI-Verordnung im Einzelnen stellt, steht im Überblick zur KI-Verordnung für KMU. Den ganzen Weg vom ersten Versuch bis zur Firmenlizenz beschreibt unser Leitfaden KI im Mittelstand.
Häufige Fragen
Was zeigt der KI-Einstiegs-Check?
Er ordnet Ihre Angaben drei Fragen zu: Wo kann KI in Ihrem Betrieb realistisch Zeit sparen, welche Regeln gelten dabei – KI-Verordnung, Datenschutz, Mitbestimmung – und welche Förderprogramme passen zu Bundesland und Betriebsgröße. Er ersetzt keine Beratung, sortiert aber die ersten Schritte.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Der Check läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts übertragen oder gespeichert.
Müssen Mitarbeitende für KI geschult werden?
Wer KI-Werkzeuge im Betrieb einsetzt, muss nach Artikel 4 der KI-Verordnung Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergreifen. Seit Juli 2026 ist die Pflicht abgeschwächt und nicht bußgeldbewehrt. Die Pflicht besteht weiter, ein bestimmtes Niveau muss aber niemand garantieren. Praktisch genügen eine kurze Nutzungsrichtlinie und eine dokumentierte Einweisung; Zertifikate sind nicht verlangt.
Darf ich Kundendaten in ein KI-Werkzeug eingeben?
Nur in Werkzeuge, mit deren Anbieter ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht und die Ihre Eingaben nicht zum Training verwenden – in der Regel die Firmenversionen. Kostenlose Privatzugänge sind für personenbezogene Daten tabu. Besonders sensible Daten wie Gesundheitsangaben gehören gar nicht in allgemeine KI-Dienste.
Gibt es Förderung für den KI-Einstieg?
Ja, je nach Bundesland. Beispiele sind BIG-Digital in Brandenburg, die EFRE-Digitalisierung in Sachsen und der KI-Zuschuss in Mecklenburg-Vorpommern. Bundesweit gibt es kostenlose Unterstützung durch die Mittelstand-Digital Zentren und den ERP-Digitalisierungskredit der KfW. Der Check zeigt die Programme, die zu Ihren Angaben passen.
Muss der Betriebsrat bei KI-Werkzeugen beteiligt werden?
Er ist über den geplanten Einsatz von KI zu unterrichten; das Betriebsverfassungsgesetz nennt KI in § 90 ausdrücklich. Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 kommt in Betracht, wenn der Betrieb Eingaben einzelnen Beschäftigten zuordnen und auswerten kann – etwa bei einer Firmenlizenz mit Protokollen. Bei privat genutzten Konten ohne Zugriff des Arbeitgebers hat das Arbeitsgericht Hamburg 2024 ein Mitbestimmungsrecht verneint.
