Kurz gesagt: Betrüger nutzen künstliche Intelligenz, um sich glaubwürdiger als Chefin, Geschäftsführer oder Lieferant auszugeben: mit geklonter Stimme am Telefon, gefälschtem Gesicht in der Videokonferenz oder fehlerfreien Mails. Die Masche selbst ist alt – es geht fast immer um eine eilige, vertrauliche Überweisung. Schützen kann sich jeder Betrieb mit wenigen festen Regeln: Zahlungsanweisungen nur über einen zweiten, bekannten Weg bestätigen, Überweisungen ab einem Betrag nur zu zweit freigeben und für Notfälle ein Codewort vereinbaren. Technik zum Erkennen von Fälschungen ist dagegen unzuverlässig.
Die alte Masche mit neuem Werkzeug
Der sogenannte CEO-Fraud oder Chef-Betrug ist seit Jahren bekannt. Die Polizei beschreibt das Muster so: Täter geben sich als Geschäftsführung aus, wenden sich meist an die Buchhaltung und verlangen eine dringende Überweisung – angeblich für eine vertrauliche Firmenübernahme oder an eine geänderte Bankverbindung. Vorher recherchieren sie im Handelsregister, auf der Firmenwebsite und in sozialen Netzwerken, damit Namen, Zuständigkeiten und Tonfall stimmen.
Neu ist, dass künstliche Intelligenz die Täuschung überzeugender macht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt ausdrücklich das Szenario, dass ein Anruf „mit der Stimme von deren Führungskraft“ geführt wird. Solche Fälschungen von Stimme, Bild oder Video heißen Deepfakes.
Was heute technisch möglich ist
- Geklonte Stimmen: Nach Angaben des BSI braucht eine hochwertige Stimmfälschung mehrere Stunden Tonmaterial; mit vorbereiteten Hilfsdaten reichen wenige Minuten, Forschungsverfahren kommen mit Sekunden aus – bei schlechterer Qualität. Am Telefon fällt schlechtere Qualität oft nicht auf. Interviews, Firmenvideos und Sprachnachrichten liefern das Material.
- Gefälschte Videokonferenzen: Gesichter lassen sich austauschen oder fernsteuern. Bekanntester Fall ist das Ingenieurbüro Arup: 2024 überwies ein Mitarbeiter in Hongkong nach einer Videokonferenz mit dem vermeintlichen Finanzvorstand und weiteren Kollegen rund 25 Millionen US-Dollar. Alle anderen Teilnehmer waren Fälschungen.
- Fehlerfreie Mails: Das Bundeskriminalamt beschreibt, dass KI Phishing-Mails fehlerfrei, mehrsprachig und authentischer macht. Das frühere Erkennungsmerkmal „schlechtes Deutsch“ fällt weg.
Schon 2019 wurde ein britischer Energieversorger um 220.000 Euro gebracht: Ein Anrufer imitierte nach Angaben des Versicherers die Stimme des Chefs der deutschen Muttergesellschaft. Das zeigt, dass die Masche nicht neu ist – nur einfacher geworden.
Wie verbreitet das ist
Belastbare Zahlen gibt es kaum. Das Bundeskriminalamt schreibt in seinem Lagebild Cybercrime 2025, es lägen keine polizeilichen Kennzahlen zum konkreten KI-Einsatz vor. Eine Umfrage von BSI und TÜV-Verband unter mehr als 500 Unternehmen ab 20 Beschäftigten ergab im Oktober 2026: 17 Prozent hatten in den zwölf Monaten zuvor einen Vorfall oder Verdacht mit möglicher KI-Beteiligung. Von diesen nannten 90 Prozent Phishing und 11 Prozent Deepfakes. Kleine Betriebe sind dabei nicht zu klein: Laut Lagebild richteten sich rund 90 Prozent der angezeigten Erpressungsangriffe mit Verschlüsselungssoftware gegen kleine und mittlere Unternehmen.
Warum Erkennen nicht die Lösung ist
Das BSI nennt typische Fehler von Fälschungen, etwa eine metallisch klingende Stimme, verwaschene Zähne oder unnatürliche Übergänge im Gesicht. Darauf zu achten, hilft. Verlassen sollte man sich darauf nicht: Die Fälschungen werden besser, und automatische Erkennungsprogramme sind nach Einschätzung des BSI unzuverlässig. Wer in einer stressigen Situation am Telefon die Echtheit einer Stimme beurteilen soll, ist überfordert.
Wirksamer ist es, den Ablauf so zu gestalten, dass eine einzelne Nachricht oder ein einzelner Anruf nie genügt, um Geld zu bewegen. Dann ist es egal, wie gut die Fälschung ist.
Fünf Regeln, die wirklich schützen
- Rückruf über einen bekannten Weg. Jede ungewöhnliche Zahlungsanweisung wird bestätigt – per Rückruf unter der Nummer, die schon gespeichert ist, nie unter der Nummer aus der Mail oder dem Anruf selbst. Die Polizei empfiehlt genau das.
- Vier-Augen-Prinzip. Überweisungen ab einem festgelegten Betrag gibt immer eine zweite Person frei. Das lässt sich in den meisten Banking-Zugängen technisch einstellen.
- Kontoänderungen nie ungeprüft übernehmen. Teilt ein Lieferant eine neue Bankverbindung mit, wird sie über die Kontaktdaten aus früherer Korrespondenz bestätigt, nicht über die in der Änderungsnachricht. Das BKA rät außerdem zu festen Ansprechpartnern bei wichtigen Lieferanten.
- Codewort oder Kontrollfrage. Für Notfälle vereinbaren Chef und Buchhaltung ein Codewort oder eine Frage, deren Antwort sich nicht im Netz recherchieren lässt. Die Polizei empfiehlt Organisationen solche internen Sicherheitscodes oder Rückrufregeln.
- Zeitdruck und Geheimhaltung als Warnsignal. „Das muss heute noch raus“ und „Sprechen Sie mit niemandem darüber“ sind die typischen Hebel. Wer das hört, hält an. Die Polizei fasst das in der Regel „Stoppen, Hinterfragen, Schützen“ zusammen.
Wichtig ist, dass diese Regeln für alle gelten – auch für die Geschäftsführung selbst. Mitarbeitende müssen wissen, dass sie eine Anweisung des Chefs zurückhalten dürfen, bis sie bestätigt ist, ohne Ärger zu bekommen. Schreiben Sie die Regeln auf eine Seite und besprechen Sie sie einmal im Team.
Weniger Angriffsfläche bieten
Täter brauchen Informationen: wer wofür zuständig ist, wer gerade im Urlaub ist, wie die Chefin klingt. Polizei und BSI raten, damit sparsam umzugehen. Das heißt nicht, die Website zu leeren. Aber Zuständigkeiten in der Buchhaltung, private Urlaubsfotos der Geschäftsführung und ausführliche Abwesenheitsangaben gehören nicht unbedingt öffentlich ins Netz. Legen Sie fest, was Mitarbeitende in sozialen Netzwerken über den Betrieb teilen.
Gegen gefälschte Absenderadressen hilft zusätzlich eine saubere E-Mail-Einrichtung. Wie Sie Ihre eigene Domain mit SPF, DKIM und DMARC gegen Missbrauch schützen, zeigt unser Beitrag zur E-Mail-Authentifizierung mit Microsoft 365. Gegen Mails von ähnlich aussehenden Adressen – etwa „rn“ statt „m“ – hilft sie allerdings nicht; dort bleibt der Rückruf die wichtigste Regel.
Was die Bank prüft – und was nicht
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im Euroraum vor jeder Überweisung prüfen, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Weicht der Name ab, erscheint eine Warnung. Das hilft gegen manche Kontoänderungs-Betrügereien. Die Bundesbank stellt aber klar: Die Prüfung erkennt nur, ob Name und IBAN übereinstimmen – nicht, ob die Zahlungsaufforderung insgesamt betrügerisch ist. Lautet das Betrügerkonto auf den Namen, den die Täter angeben, gibt es keine Warnung.
Wenn es passiert ist
- Sofort die eigene Bank anrufen und um Rückholung der Zahlung bitten. Bei Echtzeitüberweisungen ist das schwierig, weil sie grundsätzlich nicht widerrufen werden können; die Bank kann eine Rückforderung versuchen.
- Anzeige bei der Polizei erstatten. Viele Landeskriminalämter haben Ansprechstellen für Cybercrime in der Wirtschaft. Das BKA rät, Betrugsversuche auch ohne Schaden zu melden.
- Mails, Anrufzeiten und Kontodaten sichern.
- Prüfen, ob ein E-Mail-Konto übernommen wurde, und Passwörter ändern.
Rechtlich ist die Lage für Betroffene oft schwierig: Wer selbst eine Überweisung ausgelöst hat, hat sie in aller Regel autorisiert – der gesetzliche Erstattungsanspruch für nicht autorisierte Zahlungen greift dann nicht. Umso wichtiger sind die Regeln vorher. Sie sind Teil eines einfachen Sicherheitsprogramms, wie wir es im Beitrag zum IT-Grundschutz für kleine Betriebe beschreiben.
Häufige Fragen
Was ist ein Deepfake-Anruf?
Ein Anruf, bei dem die Stimme einer bekannten Person mit künstlicher Intelligenz nachgeahmt wird, etwa die der Geschäftsführung. Ziel ist meist eine eilige Überweisung. Das BSI nennt dieses Szenario ausdrücklich.
Wie viel Tonmaterial brauchen Betrüger, um eine Stimme zu klonen?
Nach Angaben des BSI braucht eine hochwertige Fälschung mehrere Stunden Material. Mit vorbereiteten Hilfsdaten reichen wenige Minuten, Forschungsverfahren kommen mit Sekunden aus, dann aber mit schlechterer Qualität.
Kann man Deepfakes zuverlässig erkennen?
Nein. Es gibt typische Fehler wie metallisch klingende Stimmen oder unnatürliche Übergänge im Gesicht, aber die Fälschungen werden besser, und automatische Erkennung ist laut BSI unzuverlässig. Wirksamer sind feste Abläufe wie Rückruf und Vier-Augen-Prinzip.
Was ist die wichtigste Regel gegen Chef-Betrug?
Jede ungewöhnliche Zahlungsanweisung über einen zweiten, bekannten Weg bestätigen, also per Rückruf unter der bereits gespeicherten Nummer, nie unter der Nummer aus der Nachricht.
Hilft ein Codewort gegen Deepfake-Betrug?
Ja. Ein vereinbartes Codewort oder eine Kontrollfrage, deren Antwort sich nicht im Netz recherchieren lässt, kann einen Fälscher entlarven. Die Polizei empfiehlt Organisationen solche internen Sicherheitscodes oder Rückrufregeln.
Schützt die Empfängerüberprüfung der Bank vor Betrug?
Nur teilweise. Seit dem 9. Oktober 2025 prüfen Banken, ob Name und IBAN zusammenpassen. Lautet das Betrügerkonto auf den angegebenen Namen, gibt es keine Warnung. Die Prüfung ersetzt nicht die eigene Sorgfalt.
Was tun, wenn das Geld schon überwiesen ist?
Sofort die Bank anrufen und um Rückholung bitten, Anzeige bei der Polizei erstatten und alle Nachrichten sichern. Bei Echtzeitüberweisungen ist eine Rückholung schwierig, weil sie grundsätzlich unwiderruflich sind.
Quellen
- BSI – Deepfakes: Gefahren und Gegenmaßnahmen
- Polizeiliche Kriminalprävention – CEO-Fraud
- Polizeiliche Kriminalprävention – Deepfake-Betrug
- BKA – Bundeslagebild Cybercrime 2025
- BSI – Pressemitteilung KI-Sicherheitsstudie mit dem TÜV-Verband (07.10.2026)
- Deutsche Bundesbank – Fragen und Antworten zu Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung
- CNN – Arup als Opfer des Deepfake-Betrugs in Hongkong bestätigt (16.05.2024)
Hinweis: Stand der Recherche: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Sicherheitsberatung im Einzelfall. Bei einem Betrugsfall wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Bank und die Polizei.
Dieser Beitrag ist Teil unseres Leitfadens Digitalisierung im KMU – dort finden Sie alle Themen im Überblick.
Stand: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen und keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung für den Einzelfall. Rechtslage, Preise und Produkte ändern sich; maßgeblich sind der Gesetzestext und die jeweilige Primärquelle. Für eine Entscheidung in Ihrem Betrieb ziehen Sie bitte fachkundigen Rat zu Ihrem konkreten Fall hinzu.
Zahlungsabläufe und IT-Sicherheit im Betrieb prüfen?
Wir beraten kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg und Ostdeutschland – anbieterneutral, praxisnah und verständlich erklärt. Kostenloses Erstgespräch →
✓ Über 20 Jahre Erfahrung · ✓ BVMW-Mitglied · ✓ anbieterneutral · ✓ unverbindlich & kostenlos
Jetzt unverbindlich anfragen
Kurze Nachricht genügt – wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Kostenlos & unverbindlich.
Oder melden Sie sich direkt:
