Kurz gesagt: Wir beraten kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern dazu, wo künstliche Intelligenz im Betrieb tatsächlich Zeit spart – und wo nicht. Anbieterneutral, mit Blick auf das KI-Förderprogramm des Landes.
Das einzige ostdeutsche Land mit einem eigenen KI-Programm
Mecklenburg-Vorpommern nimmt unter den ostdeutschen Ländern eine Sonderstellung ein: Es fördert die Anwendung künstlicher Intelligenz in KMU mit einem eigenen Programm – 50 Prozent Zuschuss, bis zu 50.000 Euro, für Hard- und Software zur Einführung selbstlernender Systeme. Genannt werden ausdrücklich Produktion, Qualitätssicherung, Logistik, Kundenservice und Cybersicherheit.
Das ist ein echter Standortvorteil, hat aber eine Konsequenz: Gefördert wird die Anwendung, nicht das Ausprobieren. Ein Antrag braucht einen konkreten Anwendungsfall mit beschreibbarem Nutzen – nicht die Absicht, sich einmal mit KI zu beschäftigen. Genau an dieser Stelle scheitern Anträge am häufigsten.
Ergänzend fördert das Land Investitionen in Folge von Prozessinnovationen mit bis zu 50 Prozent und 100.000 Euro, etwa für Robotik sowie Automatisierungs- und Sensortechnik. Welche Variante zu Ihrem Vorhaben passt, grenzt der Fördermittel-Check ein.
Was einen förderfähigen Anwendungsfall ausmacht
Brauchbar ist ein Fall, der sich in einem Satz beschreiben lässt und dessen Nutzen sich beziffern lässt: wie viele Vorgänge pro Monat, wie viel Zeit je Vorgang, welcher Anteil davon realistisch entfällt. Wo diese Zahlen fehlen, fehlt meist auch die Grundlage für eine Entscheidung – unabhängig von der Förderung.
Wir erarbeiten diese Grundlage gemeinsam und sagen offen, wenn ein Vorhaben die Erwartung nicht trägt. Die Zusammenarbeit läuft von Luckenwalde aus überwiegend remote; für Termine im Betrieb kommen wir nach Absprache. Auf die Förderfähigkeit hat unser Sitz keinen Einfluss – maßgeblich ist der Sitz des geförderten Unternehmens.
Wo KI in der Wirtschaftsstruktur des Landes ansetzt
Mecklenburg-Vorpommern ist geprägt von Tourismus und Gastgewerbe, Ernährungswirtschaft, maritimer Wirtschaft und Gesundheitsversorgung – dazu viele kleine Betriebe mit ausgeprägter Saisonalität. Gerade diese Saisonalität ist ein guter Ausgangspunkt: Wo sich Anfragen und Buchungen in wenigen Monaten ballen, entlastet eine Vorstrukturierung der Korrespondenz spürbar.
Im Gastgewerbe sind das Anfragen, Reservierungsänderungen und wiederkehrende Auskünfte. In der Ernährungswirtschaft geht es eher um Dokumentation und Nachweise. Beides sind Anwendungen mit klaren Grenzen, bei denen ein Mensch das Ergebnis prüft – und genau solche Fälle sind auch für das KI-Förderprogramm des Landes anschlussfähig.
Wichtig bleibt die Unterscheidung: Gefördert wird eine Anwendung mit beschreibbarem Nutzen, nicht die Anschaffung eines Werkzeugs. Wir helfen dabei, diesen Nutzen vorher zu beziffern.
Vom förderfähigen Anwendungsfall zur fertigen Lösung
Weil das Land die Anwendung fördert und nicht das Ausprobieren, muss am Ende etwas laufen. Das ist der Grund, warum wir Beratung und Umsetzung nicht trennen: Wir entwickeln seit über zwanzig Jahren Software und können ein Vorhaben zu Ende bringen – oder die Unterlagen so übergeben, dass ein anderer es kann. Mehr dazu unter Softwareentwicklung.
Wir beziehen keine Wiederverkaufsprovisionen und empfehlen deshalb auch den Verzicht, wenn er sinnvoll ist. Den fachlichen Rahmen gibt unsere Digitalberatung.
Häufige Fragen
Fördert Mecklenburg-Vorpommern KI-Projekte direkt?
Ja, als einziges ostdeutsches Land mit einem eigenen Programm: Der Zuschuss zur Anwendung künstlicher Intelligenz in KMU trägt 50 Prozent der Kosten für Hard- und Software zur Einführung selbstlernender Systeme, bis zu 50.000 Euro. Genannt werden ausdrücklich Produktion, Qualitätssicherung, Logistik, Kundenservice und Cybersicherheit.
Was muss ein Antrag enthalten?
Einen konkreten Anwendungsfall mit beschreibbarem Nutzen. Gefördert wird die Anwendung, nicht das Ausprobieren. Brauchbar ist ein Fall, der sich in einem Satz beschreiben lässt und dessen Nutzen sich beziffern lässt – Vorgänge pro Monat, Zeit je Vorgang, realistisch entfallender Anteil.
Gibt es daneben weitere Programme in MV?
Ja. Investitionen in Folge von Prozessinnovationen werden mit bis zu 50 Prozent und maximal 100.000 Euro gefördert, etwa für Robotik sowie Automatisierungs- und Sensortechnik. Dazu kommen die bundesweiten Wege über BAFA und den ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW.
Quellen
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