Kurz gesagt: Bis Ende 2026 muss jedes EU-Land seinen Bürgerinnen und Bürgern eine digitale Brieftasche fürs Smartphone anbieten, die EUDI-Wallet. In Deutschland soll sie Anfang Januar 2027 starten. Mit ihr kann man sich online ausweisen, Nachweise vorzeigen und Verträge unterschreiben. Für die meisten kleinen Betriebe gilt: Sie müssen nichts tun. Kleinst- und Kleinunternehmen sind von der Pflicht, die Wallet zu akzeptieren, ausdrücklich ausgenommen. Wer sie freiwillig nutzen will, etwa zur Altersprüfung oder Kundenidentifikation, muss sich vorher registrieren lassen.

Was die EUDI-Wallet ist

EUDI steht für „European Digital Identity“, die europäische digitale Identität. Grundlage ist die überarbeitete eIDAS-Verordnung, oft „eIDAS 2.0“ genannt (Verordnung (EU) 2024/1183). Sie verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine App bereitzustellen, in der Menschen ihre Ausweisdaten und weitere Nachweise sicher speichern und bei Bedarf vorzeigen können – online wie vor Ort.

Die Wallet kann laut Verordnung:

  • Ausweisdaten bereitstellen, etwa Name, Geburtsdatum und Anschrift,
  • weitere Nachweise speichern, zum Beispiel Bescheinigungen, Berechtigungen oder später den Führerschein,
  • nur einzelne Angaben herausgeben – etwa „über 18“, ohne das Geburtsdatum zu nennen,
  • qualifiziert elektronisch unterschreiben, also mit der Signatur, die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichsteht,
  • in einer Übersicht anzeigen, wem man welche Daten gegeben hat.

Für Bürgerinnen und Bürger ist die Wallet kostenlos und freiwillig. Die qualifizierte Signatur muss ebenfalls kostenlos sein; die Mitgliedstaaten dürfen das aber auf nicht gewerbliche Zwecke beschränken. Der deutsche Gesetzentwurf sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.

Der Zeitplan

  • Bis Ende 2026 muss jeder Mitgliedstaat mindestens eine Wallet bereitstellen. Die Frist läuft 24 Monate ab Inkrafttreten der technischen Durchführungsregeln vom Dezember 2024.
  • Anfang Januar 2027 soll die deutsche Wallet starten. Die Bundesregierung hat sie im September 2026 vorgestellt; sie heißt „d-you“ und soll mit rund 40 Partnern beginnen.
  • Ende 2027 – 36 Monate nach den Durchführungsregeln – greift die Pflicht für bestimmte private Unternehmen, die Wallet zu akzeptieren.

Das deutsche Begleitgesetz, das Digitale-Identitäten-Gesetz, war bei Redaktionsschluss noch nicht beschlossen; die abschließende Lesung im Bundestag war für den 15. Oktober 2026 angesetzt. Einzelheiten wie Gebühren und Zuständigkeiten können sich deshalb noch ändern.

Wer die Wallet akzeptieren muss – und wer nicht

Die Verordnung unterscheidet drei Gruppen:

  • Behörden müssen die Wallet annehmen, wenn sie für einen Online-Dienst eine elektronische Identifizierung verlangen.
  • Private Unternehmen müssen sie annehmen, wenn sie rechtlich oder vertraglich verpflichtet sind, Kunden online mit starker Authentifizierung zu identifizieren. Genannt werden Bereiche wie Banken und Finanzdienstleistungen, Verkehr, Energie, Gesundheit, Telekommunikation, Post, Trinkwasser, Bildung und digitale Infrastruktur. Die Pflicht greift nur, wenn der Kunde die Wallet von sich aus nutzen möchte.
  • Sehr große Online-Plattformen müssen sie annehmen, wenn sie eine Anmeldung oder Identifizierung verlangen.

Entscheidend für kleine Betriebe: Kleinst- und Kleinunternehmen sind von der Akzeptanzpflicht für Private ausgenommen. Gemeint sind nach EU-Definition Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ein Handwerksbetrieb, ein Onlineshop oder eine Arztpraxis dieser Größe muss also nichts umstellen.

Freiwillig nutzen: wofür es sich lohnen kann

Interessant wird die Wallet dort, wo Betriebe heute umständlich prüfen müssen, wer ihr Gegenüber ist. Die Bundesregierung nennt für den Start Altersnachweis, Vertragsabschluss und Kontoeröffnung. Denkbar sind zum Beispiel:

  • Altersprüfung im Onlineshop für Alkohol, Tabak oder Medien mit Altersfreigabe – ohne Ausweiskopie,
  • Identitätsprüfung bei Vermietung, Werkzeug- oder Fahrzeugverleih,
  • Verträge mit qualifizierter Signatur auf Kundenseite, ohne dass der Kunde einen eigenen Signaturdienst braucht,
  • Nachweise von Bewerbern oder Subunternehmern, sobald entsprechende Bescheinigungen in der Wallet verfügbar sind.

Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie viele Ihrer Kunden die Wallet tatsächlich nutzen – und das ist zum Start offen. Für die meisten kleinen Betriebe ist es sinnvoll, die Entwicklung 2027 zu beobachten und erst einzusteigen, wenn der eigene Software- oder Shopanbieter die Wallet fertig eingebunden anbietet.

Registrierung als „vertrauender Beteiligter“

Wer Daten aus der Wallet abfragen will, muss sich vorher in dem Land registrieren lassen, in dem er niedergelassen ist. Die Verordnung nennt das „vertrauender Beteiligter“. Anzugeben sind unter anderem Name, Registernummer, Kontaktdaten und wofür welche Daten abgefragt werden sollen. Mehr als dort angemeldet darf später nicht abgefragt werden. Ist keine Identifizierung vorgeschrieben, darf ein Pseudonym nicht abgelehnt werden.

In Deutschland soll das Bundesverwaltungsamt die Registrierung übernehmen. Die Begründung des Gesetzentwurfs schätzt den Aufwand für die erste Registrierung auf rund 40 Stunden beziehungsweise etwa 2.300 Euro je Unternehmen; Gebühren können per Verordnung dazukommen. Nutzt ein Betrieb einen Dienstleister, der die Abfrage für ihn übernimmt, gilt dieser selbst als vertrauender Beteiligter – das kann den eigenen Aufwand deutlich senken.

Und die Wallet für Unternehmen?

Die EUDI-Wallet ist für Menschen gedacht. Für Unternehmen hat die EU-Kommission im November 2025 eine eigene „European Business Wallet“ vorgeschlagen, mit der Betriebe etwa Registerauszüge, Vollmachten oder Nachweise digital austauschen könnten. Der Rat hat im Juni 2026 seine Verhandlungsposition beschlossen; ein fertiges Gesetz gibt es noch nicht. Für die Planung im eigenen Betrieb spielt sie deshalb derzeit keine Rolle.

Was Sie jetzt tun können

  1. Prüfen, ob Ihr Betrieb unter 50 Beschäftigten und 10 Millionen Euro Umsatz liegt. Dann besteht keine Pflicht.
  2. Bei größeren Betrieben klären, ob Sie gesetzlich oder vertraglich zu einer starken Online-Identifizierung verpflichtet sind – nur dann greift die Pflicht ab Ende 2027.
  3. Notieren, an welchen Stellen Sie heute Ausweise prüfen, Kopien anfordern oder Unterschriften einholen. Dort könnte die Wallet später helfen.
  4. Den Shop-, Kassen- oder Vertragssoftware-Anbieter fragen, ob und wann er die Wallet unterstützt.
  5. Ausweiskopien, die heute noch gesammelt werden, kritisch prüfen – auch unabhängig von der Wallet sollte nur gespeichert werden, was wirklich nötig ist.

Welche Signatur für welchen Vertrag genügt und wann weiterhin Papier nötig ist, erklären wir in unserem Beitrag zu digitaler Signatur und Verträgen. Ein weiteres Beispiel dafür, wie der Staat Unternehmensdaten digital verknüpft, ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Häufige Fragen

Was ist die EUDI-Wallet?
Eine App fürs Smartphone, in der Bürgerinnen und Bürger ihre Ausweisdaten und weitere Nachweise speichern und bei Bedarf vorzeigen können. Sie beruht auf der Verordnung (EU) 2024/1183 und kann auch qualifizierte elektronische Signaturen erstellen.

Wann startet die EUDI-Wallet in Deutschland?
Die Bundesregierung plant den Start Anfang Januar 2027 unter dem Namen „d-you“. EU-weit müssen die Mitgliedstaaten bis Ende 2026 mindestens eine Wallet bereitstellen.

Muss mein kleiner Betrieb die EUDI-Wallet akzeptieren?
In aller Regel nicht. Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind von der Akzeptanzpflicht für private Unternehmen ausgenommen.

Welche Unternehmen müssen die Wallet akzeptieren?
Private Unternehmen, die rechtlich oder vertraglich zu einer starken Online-Identifizierung verpflichtet sind, etwa in Banken, Energie, Verkehr, Gesundheit oder Telekommunikation, sowie sehr große Online-Plattformen. Die Pflicht greift voraussichtlich Ende 2027.

Kann ich die Wallet freiwillig im Betrieb nutzen?
Ja, zum Beispiel für Altersprüfungen oder Identitätsprüfungen. Dafür müssen Sie sich vorher als vertrauender Beteiligter registrieren lassen und angeben, welche Daten Sie wofür abfragen. In Deutschland soll das Bundesverwaltungsamt zuständig sein.

Was kostet die Nutzung für Unternehmen?
Für Bürgerinnen und Bürger ist die Wallet kostenlos. Die Begründung des deutschen Gesetzentwurfs schätzt den Aufwand für die erste Registrierung eines Unternehmens auf etwa 2.300 Euro; Gebühren können hinzukommen. Das Gesetz war im Oktober 2026 noch nicht beschlossen.

Gibt es auch eine Wallet für Unternehmen?
Die EU-Kommission hat im November 2025 eine European Business Wallet vorgeschlagen. Der Rat hat im Juni 2026 seine Position beschlossen, ein fertiges Gesetz gibt es noch nicht.

Quellen

Hinweis: Stand der Recherche: 12. Oktober 2026. Das deutsche Digitale-Identitäten-Gesetz war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschlossen; Zuständigkeiten, Gebühren und Starttermin können sich noch ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag ist Teil unseres Leitfadens Digitalisierung im KMU – dort finden Sie alle Themen im Überblick.

Stand: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen und keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung für den Einzelfall. Rechtslage, Preise und Produkte ändern sich; maßgeblich sind der Gesetzestext und die jeweilige Primärquelle. Für eine Entscheidung in Ihrem Betrieb ziehen Sie bitte fachkundigen Rat zu Ihrem konkreten Fall hinzu.

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