Kurz gesagt: Kleine und mittlere Unternehmen müssen keinen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Trotzdem fragen Banken beim Kredit und große Kunden bei der Lieferantenauswahl immer öfter nach Stromverbrauch, Emissionen oder Arbeitsunfällen. Für solche Anfragen gibt es seit Dezember 2024 einen freiwilligen europäischen Standard, den VSME. Sein Basismodul umfasst elf Angabenblöcke, die ein kleiner Betrieb mit vorhandenen Unterlagen füllen kann. Seit der Reform der EU-Berichtspflichten 2026 hat er zusätzliches Gewicht: Er begrenzt künftig, welche Daten berichtspflichtige Großunternehmen von kleineren Zulieferern verlangen dürfen.

Warum plötzlich alle nach Nachhaltigkeit fragen

Viele Betriebe bekommen inzwischen Fragebögen: von der Hausbank vor einer Kreditverlängerung, von einem großen Kunden im Lieferantenportal, manchmal von einem Versicherer. Gefragt wird nach Energieverbrauch, CO₂-Emissionen, Abfall, Beschäftigten oder Richtlinien gegen Korruption. Für einen Betrieb mit zehn oder fünfzig Leuten wirkt das zunächst wie Bürokratie ohne eigenen Nutzen.

Die Banken handeln dabei nicht aus eigenem Antrieb. Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht zur Kreditvergabe verlangen seit 2021, dass Banken bei Firmenkunden auch Risiken aus Umwelt- und Klimafaktoren und den Umgang des Kreditnehmers damit berücksichtigen. Neuere Leitlinien zum Umgang mit solchen Risiken gelten seit Januar 2026, für kleine Institute spätestens ab Januar 2027. Große Unternehmen wiederum brauchen Angaben aus ihrer Lieferkette für die eigene Berichterstattung.

Was der VSME ist

VSME steht für „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“, einen freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht börsennotierter kleiner und mittlerer Unternehmen. Erarbeitet hat ihn die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die die EU-Kommission bei Berichtsstandards berät. Veröffentlicht wurde er im Dezember 2024. Die Kommission hat ihn im Juli 2025 als Empfehlung übernommen und 2026 als „freiwilligen Standard“ in eine delegierte Verordnung überführt.

Der Sinn: Statt zwanzig verschiedene Fragebögen zu beantworten, erfasst ein Betrieb einmal einen festen Satz von Angaben und gibt ihn an alle weiter, die danach fragen. Banken und Großkunden wissen, was sie bekommen, und der Betrieb muss das Rad nicht jedes Mal neu erfinden.

Das Basismodul: elf Angabenblöcke

Der Standard hat zwei Teile. Das Basismodul ist für die meisten kleinen Betriebe gedacht, insbesondere für Kleinstunternehmen. Es umfasst:

  • B1 Grundlagen: Rechtsform, Branche, Umsatz, Beschäftigte, Standorte.
  • B2 Maßnahmen: was der Betrieb für eine nachhaltigere Wirtschaftsweise tut oder plant.
  • B3 Energie und Treibhausgase: Energieverbrauch in Megawattstunden, getrennt nach erneuerbar und nicht erneuerbar, sowie die Emissionen aus eigenen Anlagen und Fahrzeugen (Scope 1) und aus eingekauftem Strom und Wärme (Scope 2).
  • B4 Schadstoffe in Luft, Wasser und Boden, soweit sie gemeldet werden müssen.
  • B5 Biodiversität: ob Standorte in oder nahe Schutzgebieten liegen.
  • B6 Wasser: entnommene Wassermenge.
  • B7 Abfall und Ressourcen: Abfallmengen, gefährlich und nicht gefährlich, Recycling.
  • B8 Belegschaft: Beschäftigte nach Vertragsart und Geschlecht; die Fluktuation erst ab 50 Beschäftigten.
  • B9 Arbeitsschutz: meldepflichtige Arbeitsunfälle.
  • B10 Vergütung und Weiterbildung: unter anderem Mindestlohn, Tarifbindung und Schulungsstunden; den Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen müssen Betriebe unter 150 Beschäftigten nicht angeben.
  • B11 Korruption: Verurteilungen und Bußgelder wegen Korruption oder Bestechung.

Das umfassende Modul geht weiter, etwa mit Klimazielen, Klimarisiken und Menschenrechtsrichtlinien. Es ist für Betriebe gedacht, die von Banken oder Großkunden ausführlichere Angaben verlangt bekommen.

Neu seit 2026: eine Obergrenze für Anfragen

Mit der sogenannten Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 hat die EU die Nachhaltigkeitsberichtspflicht deutlich eingeschränkt. Künftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz berichtspflichtig. Gleichzeitig schützt die Richtlinie kleinere Firmen in deren Lieferkette: Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten dürfen Angaben verweigern, die über den freiwilligen Standard hinausgehen. Der Anfragende muss kennzeichnen, welche Fragen darüber hinausgehen, und auf das Verweigerungsrecht hinweisen.

Zwei Einschränkungen sind wichtig. Die Obergrenze gilt nach unserem Kenntnisstand für Geschäftsjahre ab 2027, und in Deutschland muss die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden – die Frist dafür läuft bis März 2027. Außerdem gilt sie nur für Anfragen, die der Berichterstattung des Großunternehmens dienen. Fragen der Bank im Kreditgespräch sind davon nicht erfasst. Auch dort ist ein einmal nach dem Standard erstellter Datensatz aber eine gute Grundlage für die Antwort.

Woher die Daten kommen

Die gute Nachricht: Die meisten Angaben des Basismoduls stecken in Unterlagen, die jeder Betrieb ohnehin hat. Der Standard selbst nennt beim Strom ausdrücklich die Abrechnung des Versorgers als Grundlage. Naheliegende Quellen sind:

  • Energie: Jahresabrechnungen für Strom, Gas und Fernwärme, Heizöl-Lieferscheine.
  • Fahrzeuge: Tankkarten-Abrechnungen oder Tankbelege aus der Buchhaltung, bei E-Autos die Ladeabrechnungen.
  • Belegschaft, Vergütung, Schulungen: Lohnabrechnung und Personalakte.
  • Arbeitsunfälle: Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft.
  • Abfall und Wasser: Rechnungen des Entsorgers und des Wasserversorgers.

Wer Belege bereits digital verwaltet, findet die Zahlen in Minuten statt in Stunden. Hilfreich ist es, in der Buchhaltung eigene Konten oder Kennzeichen für Energie und Kraftstoff zu führen und die Lohnabrechnung so einzurichten, dass Beschäftigtenzahlen nach Vertragsart auswertbar sind. Wie das geht, beschreiben unsere Beiträge zur digitalen Belegverwaltung und zur digitalen Lohnabrechnung.

Aufwendiger sind die Treibhausgas-Emissionen: Verbrauchsmengen müssen mit Umrechnungsfaktoren in CO₂ umgerechnet werden. Dafür gibt es kostenlose Rechner und Vorlagen; die Faktoren sollten aus einer anerkannten Quelle stammen und in der Erfassung vermerkt werden.

Kostenlose Werkzeuge

  • EFRAG-Vorlage: eine Excel-Datei zum Ausfüllen des Standards, dazu ein Konverter in ein maschinenlesbares Format. Eine an den neuen freiwilligen Standard angepasste Fassung ist für Ende 2026 angekündigt.
  • DNK-Plattform: Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex bietet eine öffentlich geförderte Online-Plattform an, auf der sich ein Bericht nach dem Standard erstellen lässt. Die DIHK verweist darauf.
  • IHK-Leitfäden: Mehrere Industrie- und Handelskammern haben Leitfäden veröffentlicht, etwa die IHK München; manche beruhen noch auf der Fassung von 2024.

So gehen Sie vor

  1. Ein Geschäftsjahr festlegen, meist das letzte abgeschlossene.
  2. Die Unterlagen für Energie, Kraftstoff, Abfall und Wasser zusammentragen und die Mengen in eine Tabelle übertragen.
  3. Aus der Lohnabrechnung Beschäftigte, Vertragsarten, Schulungen und Unfälle ziehen.
  4. Das Basismodul in der EFRAG-Vorlage oder auf der DNK-Plattform ausfüllen.
  5. Den Bericht als PDF ablegen und bei Anfragen von Bank oder Kunden zuerst darauf verweisen.
  6. Jährlich aktualisieren – idealerweise zusammen mit dem Jahresabschluss.

Ein solcher Datensatz ist auch für den Betrieb selbst nützlich: Wer seinen Energieverbrauch über mehrere Jahre kennt, sieht Kostentreiber und kann Investitionen besser begründen – etwa im Gespräch mit der Bank. Wie Kennzahlen insgesamt in eine laufende Planung gehören, zeigt unser Beitrag zu Liquiditätsplanung und Controlling.

Häufige Fragen

Was ist der VSME-Standard?
Ein freiwilliger europäischer Standard für Nachhaltigkeitsangaben nicht börsennotierter kleiner und mittlerer Unternehmen. Er wurde im Dezember 2024 von der EFRAG veröffentlicht, 2025 von der EU-Kommission empfohlen und 2026 als freiwilliger Standard in eine delegierte Verordnung überführt.

Muss mein Betrieb einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht verpflichtet. Berichtspflichtig sind nach der Reform von 2026 nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Der VSME ist freiwillig, hilft aber bei Anfragen von Banken und Kunden.

Warum fragt meine Bank nach Nachhaltigkeitsdaten?
Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht verlangen, dass Banken bei Firmenkunden auch Umwelt- und Klimarisiken berücksichtigen. Dafür brauchen sie Angaben zum Betrieb, etwa zum Energieverbrauch.

Welche Daten enthält das Basismodul?
Elf Angabenblöcke: Grundlagen des Betriebs, Maßnahmen, Energie und Treibhausgase, Schadstoffe, Biodiversität, Wasser, Abfall, Belegschaft, Arbeitsunfälle, Vergütung und Weiterbildung sowie Korruptionsfälle.

Darf ein Großkunde mehr Daten verlangen als der Standard vorsieht?
Nach der Omnibus-Richtlinie dürfen Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten Angaben verweigern, die über den freiwilligen Standard hinausgehen, wenn sie für die Berichterstattung des Großunternehmens verlangt werden. Das gilt nach unserem Kenntnisstand für Geschäftsjahre ab 2027 und setzt die Umsetzung in deutsches Recht voraus.

Woher bekomme ich die Daten?
Überwiegend aus vorhandenen Unterlagen: Strom- und Gasabrechnungen, Tankbelege, Rechnungen von Entsorger und Wasserversorger, Lohnabrechnung und Unfallanzeigen. Wer Belege digital verwaltet, hat die Zahlen schnell beisammen.

Gibt es kostenlose Vorlagen?
Ja. Die EFRAG bietet eine Excel-Vorlage an, der Deutsche Nachhaltigkeitskodex eine öffentlich geförderte Online-Plattform, und mehrere IHKs haben Leitfäden veröffentlicht.

Quellen

Hinweis: Stand der Recherche: 12. Oktober 2026. Die Umsetzung der Omnibus-Richtlinie in deutsches Recht stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Dieser Beitrag ist Teil unseres Leitfadens Digitalisierung im KMU – dort finden Sie alle Themen im Überblick.

Stand: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen und keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung für den Einzelfall. Rechtslage, Preise und Produkte ändern sich; maßgeblich sind der Gesetzestext und die jeweilige Primärquelle. Für eine Entscheidung in Ihrem Betrieb ziehen Sie bitte fachkundigen Rat zu Ihrem konkreten Fall hinzu.

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