Urlaubsanspruch-Rechner: gesetzlicher Urlaub, Teilzeit und Zwölftelung

// Wie viel Urlaub steht zu?

Kurz gesagt: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche – bei einer Fünftagewoche entspricht das 20 Arbeitstagen. Wer weniger Tage pro Woche arbeitet, bekommt anteilig weniger; wer unterjährig ein- oder austritt, in vielen Fällen ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat. Der Rechner bildet diese Regeln ab und zeigt den Rechenweg mit.

Wie sich der Anspruch berechnet

Das Bundesurlaubsgesetz rechnet in Werktagen, nicht in Arbeitstagen. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen – also im Regelfall sechs pro Woche. Daraus ergeben sich die 24 Tage des gesetzlichen Mindesturlaubs.

Für Betriebe mit einer Fünftagewoche wird umgerechnet: 24 Werktage × 5 ÷ 6 = 20 Arbeitstage. Dasselbe Prinzip gilt bei Teilzeit mit weniger Wochentagen – wer an drei Tagen pro Woche arbeitet, hat gesetzlich Anspruch auf 12 Urlaubstage. Entscheidend ist dabei die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Zahl der Wochenstunden: Wer an fünf Tagen je vier Stunden arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch in Tagen wie eine Vollzeitkraft an fünf Tagen.

Wartezeit und unterjähriger Ein- oder Austritt

Den vollen Jahresurlaub erwirbt man erstmals nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses – der sogenannten Wartezeit. Davor und in bestimmten Austrittsfällen greift die Zwölftelung: ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat.

  • Eintritt im laufenden Jahr, Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr erfüllt: Teilurlaub nach Zwölfteln.
  • Ausscheiden vor erfüllter Wartezeit: ebenfalls Teilurlaub nach Zwölfteln.
  • Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte: Teilurlaub nach Zwölfteln.
  • Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte: voller Jahresanspruch – das überrascht viele Arbeitgeber.

Ergibt die Zwölftelung einen Bruchteil von mindestens einem halben Tag, wird auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Diese Rundungsregel gilt allerdings nur für den Teilurlaub – bei der bloßen Umrechnung auf Teilzeit gibt es kein Rundungsgebot, und abgerundet werden darf ohne vertragliche Grundlage grundsätzlich nicht.

Zusatzurlaub und günstigere Regelungen

Der gesetzliche Mindesturlaub ist eine Untergrenze, kein Richtwert. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge sehen häufig mehr vor – 25 bis 30 Tage bei Fünftagewoche sind in vielen Branchen üblich. Für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung kommt gesetzlicher Zusatzurlaub hinzu: fünf Arbeitstage bei Fünftagewoche, bei abweichender Verteilung entsprechend anteilig. Wichtig dabei: Dieser Zusatzurlaub wird bei einem nicht ganzjährigen Arbeitsverhältnis nicht noch einmal gekürzt. Und er gilt nur für anerkannt schwerbehinderte Menschen – Gleichgestellte mit einem Grad der Behinderung von 30 bis 40 sind ausdrücklich ausgenommen. Auch für Jugendliche gelten eigene, höhere Mindestansprüche.

Was der Rechner bewusst nicht abbildet

Einige Konstellationen sind zu einzelfallabhängig für ein Formular: unterjährige Wechsel des Arbeitszeitmodells, Elternzeit mit möglicher Kürzung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, langandauernde Krankheit sowie die Frage, wann Resturlaub verfällt. Zum letzten Punkt eine wichtige Entwicklung: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub am Jahresende regelmäßig nur dann, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigten zuvor konkret auf ihren Resturlaub hingewiesen und aufgefordert hat, ihn zu nehmen. Ohne diesen Hinweis kann der Anspruch fortbestehen.

Das Ergebnis ist eine Orientierung für die Planung. Verbindlich sind Ihr Vertrag, geltende Tarifregelungen und im Streitfall die arbeitsrechtliche Bewertung. Wenn Sie Urlaubsanträge, Restansprüche und Vertretungen ohnehin sauber verwalten wollen, lohnt ein Blick auf HR-Software für KMU – dort zahlt sich Digitalisierung erfahrungsgemäß zuerst aus.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Das Bundesurlaubsgesetz sieht 24 Werktage bei einer Sechstagewoche vor. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Bei einer Fünftagewoche entspricht das 20 Arbeitstagen, bei vier Tagen 16 und bei drei Tagen 12. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen mehr vor – die gesetzliche Regelung ist nur die Untergrenze.

Wie wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl. Der Anspruch wird im Verhältnis der eigenen Wochenarbeitstage umgerechnet. Wer an fünf Tagen je vier Stunden arbeitet, hat deshalb denselben Urlaubsanspruch in Tagen wie eine Vollzeitkraft mit Fünftagewoche – wer an drei Tagen arbeitet, entsprechend weniger Tage.

Was passiert bei Eintritt oder Austritt mitten im Jahr?
Dann greift häufig die Zwölftelung: ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat. Das gilt, wenn die Wartezeit von sechs Monaten im Kalenderjahr nicht erfüllt wird, beim Ausscheiden vor erfüllter Wartezeit und beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte. Scheidet jemand nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, besteht dagegen der volle Jahresanspruch.

Wann verfällt Resturlaub?
Grundsätzlich ist Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen; eine Übertragung ins Folgejahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder personenbezogenen Gründen vorgesehen und dann bis Ende März. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht verfällt Urlaub allerdings regelmäßig nur, wenn der Arbeitgeber zuvor konkret auf den Resturlaub hingewiesen und zur Inanspruchnahme aufgefordert hat.

Wie viel Zusatzurlaub gibt es bei Schwerbehinderung?
Bei anerkannter Schwerbehinderung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub von fünf Arbeitstagen bei einer Fünftagewoche. Ist die Arbeitszeit auf mehr oder weniger Tage verteilt, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend anteilig.

Ersetzt der Rechner eine rechtliche Prüfung?
Nein. Er bildet die gesetzlichen Grundregeln ab und zeigt den Rechenweg, damit Sie das Ergebnis nachvollziehen können. Maßgeblich bleiben Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung, die günstigere Regelungen enthalten können. Sonderfälle wie Elternzeit, lange Krankheit oder wechselnde Arbeitszeitmodelle sind bewusst nicht abgebildet.

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