// Ab wann zahlt sich das aus?
Kurz gesagt: Eingesparte Zeit wird nicht automatisch zu Geld. Dieser Rechner fragt deshalb ausdrücklich, welcher Anteil der Ersparnis wirklich nutzbar ist, und rechnet laufende Kosten gegen. Das Ergebnis fällt nüchterner aus als die üblichen Beispielrechnungen – und hält dafür der Nachfrage im Gesellschafterkreis stand.
Warum die meisten Digitalisierungs-Rechnungen zu gut aussehen
Die übliche Rechnung geht so: fünf Stunden pro Woche gespart, mal Stundensatz, mal 52 Wochen – und schon steht eine beeindruckende Zahl. Der Haken liegt in einer stillen Annahme: dass eingesparte Zeit automatisch zu Geld wird.
Das stimmt selten. Zwanzig Minuten, die an fünf Stellen im Tag anfallen, verschwinden meist im Tagesgeschäft, statt in produktive Arbeit zu fließen. Deshalb fragt dieser Rechner ausdrücklich nach der nutzbaren Quote. Wer ehrlich rechnet, setzt sie bei 50 bis 70 Prozent an.
Was in die Rechnung gehört
- Einmalige Projektkosten: Lizenzen, Einrichtung, Datenübernahme, Schulung – und der interne Aufwand für Abstimmung und Test. Der wird fast immer vergessen.
- Laufende Kosten: Abonnements, Wartung, Support, zusätzlicher Speicher.
- Vermiedene Kosten: Nachbearbeitung fehlerhafter Aufträge, Mahnwesen, doppelte Datenpflege, Porto. Diese Posten sind oft leichter zu belegen als die Zeitersparnis.
Was sich nicht rechnen lässt – und trotzdem zählt
Manche Vorhaben tragen sich rechnerisch nie und sind trotzdem richtig. Eine gesetzliche Pflicht ist keine Investitionsentscheidung: Die E-Rechnungspflicht, eine Meldestelle oder die Aufbewahrung von Belegen müssen erfüllt werden, unabhängig vom Ergebnis dieser Rechnung.
Ähnliches gilt für Risiko und Abhängigkeit. Ein Betrieb, in dem nur eine Person weiß, wie die Angebotskalkulation funktioniert, hat ein Problem, das keine Amortisationsrechnung sichtbar macht. Nutzen Sie den Rechner deshalb als Argumentationshilfe, nicht als alleiniges Entscheidungskriterium.
Eine belastbare Zahl bekommen Sie nur durch Messen
Der häufigste Einwand gegen solche Rechnungen ist berechtigt: Die eingesparten Stunden sind geschätzt. Wenn eine Entscheidung größer ist, messen Sie eine Woche lang mit – wie oft läuft der Vorgang, wie lange dauert er, wie oft muss nachgearbeitet werden. Zwei Stunden Aufwand für diese Messung verbessern die Grundlage mehr als jede Verfeinerung der Formel.
Wo sich der Aufwand im Betrieb erfahrungsgemäß zuerst lohnt, ordnet der Leitfaden Digitalisierung im KMU ein. Ob es für das Vorhaben Zuschüsse gibt, zeigt der Fördermittel-Check.
Häufige Fragen
Wie berechnet man den ROI eines Digitalisierungsprojekts?
Man stellt dem einmaligen Investitionsbetrag den monatlichen Nettoeffekt gegenüber: eingesparte Arbeitszeit mal internem Stundensatz, bereinigt um den Anteil, der tatsächlich nutzbar wird, zuzüglich vermiedener Kosten und abzüglich laufender Kosten. Der Investitionsbetrag geteilt durch diesen Nettoeffekt ergibt die Amortisationsdauer in Monaten.
Welcher Stundensatz ist der richtige?
Für interne Prozesse rechnet man mit den Vollkosten je Stunde: Bruttogehalt zuzüglich Arbeitgeberanteilen und anteiliger Gemeinkosten, geteilt durch die tatsächlichen Jahresarbeitsstunden. Das liegt regelmäßig deutlich über dem reinen Stundenlohn. Der Preis, den Sie am Markt abrechnen, ist der falsche Maßstab, solange die Zeit nicht wirklich verkauft wird.
Warum soll ich die Zeitersparnis kürzen?
Weil eingesparte Minuten nur dann Geld sind, wenn sie sich zu nutzbarer Arbeitszeit bündeln. Zeit, die in kleinen Stücken über den Tag verteilt anfällt, wird meist vom Tagesgeschäft aufgesogen. Ein Ansatz von 50 bis 70 Prozent führt zu Zahlen, die auch nach einem Jahr noch stimmen.
Wie lange darf die Amortisation dauern?
Für Software im Mittelstand gilt ein Zeitraum bis etwa 24 Monate als gut, bis 36 Monate als vertretbar. Darüber hinaus wird die Rechnung unsicher, weil sich Prozesse, Preise und Anforderungen in dieser Zeit ändern.
Zählen Fördermittel in die Rechnung?
Ja. Ein Zuschuss senkt die einmaligen Projektkosten und verkürzt damit die Amortisation unmittelbar. Tragen Sie die Projektkosten abzüglich des erwarteten Zuschusses ein – aber erst, wenn die Förderung bewilligt ist, nicht schon bei Antragstellung.
Was ist, wenn sich ein Vorhaben nicht rechnet?
Dann ist das ein Ergebnis, kein Scheitern. Gesetzliche Pflichten, Ausfallrisiken und Abhängigkeit von einzelnen Personen sind Gründe, die keine Amortisationsrechnung abbildet. Die Rechnung hilft dann, den Umfang zu begrenzen, statt das Vorhaben zu begründen.
Ersetzt der Rechner eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung?
Nein. Er liefert eine erste Orientierung mit nachvollziehbarem Rechenweg. Kapitalbindung, Abschreibung, steuerliche Effekte und Alternativinvestitionen bleiben außen vor.
Quellen
Stand: September 2026. Der Rechner liefert eine überschlägige Orientierung. Kapitalbindung, Abschreibung und steuerliche Effekte bleiben unberücksichtigt; die Eingabewerte beruhen auf Ihrer eigenen Einschätzung. Für Investitionsentscheidungen größeren Umfangs sollten die eingesparten Zeiten gemessen statt geschätzt werden.
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